Leistungsbewertung im Fach Deutsch

Die Leistungsbewertung untergliedert sich in die beiden Bereiche „Sonstige Mitarbeit“ und „Klassenarbeiten/ Klausuren“. Beide Bereiche sind gleichrangig, tragen also jeweils mit 50% zur Gesamtnote bei, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Notenfindung nicht dem arithmetischen Mittel, sondern pädagogischen Gesichtspunkten unterliegt, die die Lehrperson je nach Fall angemessen abwägt.

Sowohl für die SI als auch für die SII gelten – abgesehen von einer zunehmend steigenden Qualitätsanforderung – grundsätzlich dieselben Bewertungsgrundlagen. Allerdings ist zu beachten, dass in der SI im Bereich „Sonstige Mitarbeit“ die Teilnahme am Unterrichtsgeschehen von den Lehrpersonen deutlich stärker eingefordert wird als in der SII.

Im Bereich „Sonstige Mitarbeit“ liegt sowohl in SI als auch SII ein besonderer Schwerpunkt auf der Beteiligung am Unterrichtsgespräch und der Bearbeitung von Aufgaben in EA (Einzelarbeit), PA (Partnerarbeit) und GA (Gruppenarbeit). Schriftliche Arbeiten abgesehen von dem Bereich „Klassenarbeiten/ Klausuren“ (z.B. Protokolle, Arbeitsmappen, Tests, etc.) finden je nach Unterrichtserfordernissen bzw. -vorgaben angemessen Berücksichtigung. Insgesamt  spielt die Präsentation von erarbeiteten Ergebnissen eine große Rolle. Die sprachliche Kompetenz fließt in alle Bereiche maßgeblich mit ein. Selbstständigkeit und Teamfähigkeit runden das Gesamtbild der Leistungen ab.

Im Bereich „Klassenarbeiten/ Klausuren“ liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Anwendung neu erworbenen Wissens (unter Rückbezug auf bereits erarbeitete Kompetenzen). Hier spielen die Darlegung von Fachwissen in begründeten Zusammenhängen, der Umgang mit und die Einhaltung von Textsortenmerkmalen, Methodenkompetenz und formal-sprachliche Aspekte eine besondere Rolle. Darstellungsleistung und Sprachrichtigkeit bilden dabei einen gewichtigen Rahmen, der die inhaltlichen Aussagen fach- und sachgerecht unterstützt.

 

Beurteilung der „Sonstigen Mitarbeit“

Beiträge zum Unterrichtsgespräch  
regelmäßig eine kontinuierliche, nicht punktuelle Beteiligung in allen Phasen des Unterrichtes

(Quantität)

Abrufbarkeit von Fachkenntnissen, Anwendung und Weiterführung erlernten Wissens, Problemlösungsorientierung, Kreativität, weiterbringende Beiträge und Fragen (Qualität) Qualität der sprachlichen Gestaltung
Engagement in Phasen der EA, PA und GA
(kontinuierlich [Quantität], hochwertig [Qualität] und sprachlich anschaulich und korrekt: siehe oben „Beiträge zum Unterrichtsgespräch“)
Qualität eigenständig verfasster Texte
(Inhalt, Ausführung und Darstellung; Aufgabenbezug und Ausführlichkeit)
Beherrschung verschiedener Rede- und Gesprächsformen
(Adressatenbezug)
Fähigkeit zu gestaltendem Sprechen
(Lesekompetenz, Darstellungskompetenz, Präsentationskompetenz)
Präsentationen
(Inhalt, Ausführung und Darstellung; Aufgabenbezug und Ausführlichkeit)
Selbstständigkeit
(Planungs- und Organisationsfähigkeit, Methodensicherheit, Arbeitsintensität)
Kooperatives Verhalten, Teamfähigkeit
Fähigkeit, die Arbeit in Gruppen zu steuern und Verhandlungen zu führen
Hausaufgaben:
(regelmäßige Kontrolle zur Verbesserung der Schüler/innenleistungen; Qualität des Inhaltes und der Vortragsleistung; nicht das bloße Anfertigen ist gemeint – dies setzt sich voraus – sondern die Qualität dieser – inhaltlich und sprachlich)

Es können ggf. auch Protokolle, Arbeitsmappen/ Hefte, etc. einbezogen werden (optional), Referate finden zunehmend (insbesondere im Hinblick auf die Oberstufe) Berücksichtigung:

Referate: Verstehensleistung & Darstellungsleistung
(unter Einbezug entsprechender Medien)
Sicherheit und Selbstständigkeit der Beurteilung dargelegter Zusammenhänge
Einstellung auf die Zuhörer/innen

Qualität des Vortrags

Präsentationsformen

Darstellungsleistung
Verstehensleistung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Protokolle

 

Arbeitsmappe/ Hefte

 

Sammlung und

Aufbereitung von Arbeitsblättern, Stundenmitschriften, selbst verfassten Texten;

individuelle Verbalisierung und Ausgestaltung von Tafelskizzen u. Ä.

 

Eigenständigkeit, Umfang und Qualität im Umgang mit Unterrichtsstoff bzw. Themenbereichen

 

Gestaltung:

Ordnung und Präsentation

(Übersichtlichkeit, Schrift, Absätze, Sauberkeit, etc.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beurteilung der „Klassenarbeiten/ Klausuren“

 

Klassenarbeiten/ Klausuren gehen aus den im Unterricht erarbeiteten Aspekten hervor. Sie spiegeln in schriftlicher Form die Kompetenzen der Schüler/innen. Sie werden so konzipiert und ausgewertet, dass die Schüler/innen Erlerntes sinnvoll anwenden und das Ergebnis anschaulich nachvollziehen können, damit sie in der Lage sind, Schwachpunkte gewinnbringend aufzuarbeiten und Stärken auszubauen.

 

 

In der SI werden aus diesem Grund und im Hinblick auf die Oberstufe – wenn möglich – bepunktete Erwartungshorizonte erstellt, die sich an den jeweiligen Unterrichtinhalten orientieren. Die Punkteverteilung einzelner Aufgaben obliegt der Lehrperson, die gemäß der Schwerpunkte des Unterrichtes und der Bedeutung einzelner Aspekte eine Gewichtung vornimmt. Sie orientiert sich am Schwierigkeitsgrad der einzelnen Aufgaben.

 

Eine Leistung ist prinzipiell mit „ausreichend“ zu bewerten, wenn die Hälfte der Punktzahl erreicht ist. Eine Leistung ist „ungenügend“, wenn 20% oder weniger erreicht werden. Die weitere Punkteverteilung orientiert sich an diesen Maßgaben und wird einheitlich vorgenommen[1]. Es sind aber prinzipiell  Verschiebungen möglich. Dies hängt vom Schwierigkeitsgrad der Arbeit und der Einschätzung der Lehrperson ab.

 

Arbeiten ohne einen beigefügten Erwartungshorizont oder eine Bepunktung bedürfen eines ausführlichen Kommentars zu den Einzelleistungen der Schüler/innen.

 

Hinweise in oder unter der Klassenarbeit beispielsweise auf Arbeitsmaterial oder Seiten im Lehrwerk, die noch einmal besonders aufgearbeitet werden sollen, sind prinzipiell wünschenswert, aber nicht verpflichtend.

 

Der Anteil der sprachlichen Leistung im Erwartungshorizont[2] nimmt laut Fachkonferenzbeschluss der Fachschaft Deutsch des Mercator-Gymnasiums in der SI ab Klasse 7 bis Klasse 9 zunehmend ein größeres Gewicht ein als in den Klassen 5 bis 6 und der SII, wobei die Punkteverteilung bestehen bleibt (s.o).[3] Da in der SI Grundlagen geschaffen werden, die auf die Oberstufe vorbereiten, wird – nach einer „Erprobung“ in den Klassen 5-6 – hier strenger verfahren. Ausgehend von den Klassen 5-6 (ca. 30%) liegt laut Beschluss der Fachkonferenz der bewertete Anteil der sprachlichen Leistung in Klasse 7-9 höher (ca. 40%). Damit ist nicht lediglich die Sprachrichtigkeit gemeint, sondern insbesondere die sprachliche Darstellung in Kombination mit dieser.

Zumindest ab dem zweiten Halbjahr der Klasse 9 findet Analysearbeit (inhaltlich und formal-sprachlich) ähnlich der in der Oberstufe statt (zuvor: lenkend vorbereitend). Der den Klassenarbeiten zugrunde liegende Erwartungshorizont findet ab Beginn der Stufe 9 gemäß den Abiturvorgaben in seiner Abstufung (Prozentzahlen) mit Augenmaß zunehmend Berücksichtigung. Mindestens eine Klassenarbeit im zweiten Halbjahr wird so gestellt, wie es den Abiturbedingungen entspricht (Klausurbögen bzw. -hefte, zwei entsprechende Aufgaben, Operatoren, Punkteverteilung des Erwartungshorizontes gemäß den Abiturvorgaben).

 

 

In der SII werden die Aufgabenstellungen in Klausuren möglichst früh den Abiturbedingungen angepasst und Erwartungshorizonte eingesetzt, die der Bepunktung des Zentralabiturs entsprechen (möglichst – in Anlehnung an Klasse 9 – bereits zu Beginn der EF, spätestens aber ab der dritten Klausur in der EF). Die im Zentralabitur verwendeten Operatoren werden frühzeitig (spätestens ab Beginn der EF) und stetig im Unterricht thematisiert bzw. wiederholt und finden sowohl dort als auch in Klausuren Anwendung. In der Qualifikationsphase entsprechen die Klausuren (Aufgabenstellung) und Erwartungshorizonte (Bepunktung) durchweg den Zentralabiturvorgaben.

Alle Aufgabenarten in den Bereichen AI bis AIII[4] (bislang laut Abiturvorgaben abgesehen von AIIIB) sind den Schüler/innen spätestens am Ende der Q2 vertraut. Sie werden unterrichtsbegleitend eingeübt und so breitgefächert wie möglich in Klausuren aufgegriffen – wenngleich es sinnvoll erscheint, ein Augenmerk in den Klausuren auf bestimmte Aufgabenstellungen zu legen, die bislang schwerpunktmäßig im Zentralabitur Anwendung fanden (AIA, AIC, AIIA, AIIC). Nicht in Klausuren eingesetzte Aufgabenarten werden im Unterricht als solche speziell thematisiert und eingeübt.

 

In der SI und der SII erfolgt eine Abwertung der Note  aufgrund sprachlicher Verstöße (je nach Schweregrad der Verstöße um bis zu einer Notenstufe) dann, wenn erhebliche Mängel vorliegen, die deutlich unter dem geforderten Kompetenzniveau der jeweiligen Jahrgangsstufe liegen.[5]

 

16.12.2013

[1] Hier ein Beispiel: 60 zu erreichende Punkte → 60-53 Punkte sehr gut, 52-44 Punkte gut, 43-36 Punkte befriedigend, 35-30 Punkte ausreichend, 29-27 Punkte ausreichend minus, 26-13 Punkte mangelhaft, 12-0 Punkte ungenügend. Daraus folgt: 8-9er Punkteschritte im Bereich sehr gut bis ausreichend; plus und minus ergeben sich aus der Punktemenge (gleichmäßige Verteilung).

 

[2] Lese- und Rechtschreibschwächen (LRS) bedürfen der Prüfung und ggf. der Berücksichtigung.

 

[3] In der Oberstufe liegt der Anteil Inhalt zu Sprache bei 72% zu 28%. Dies gilt bedingt auch für die Klassen 5-6. Auch die Punkteverteilung wird in der SII gelockert (54% – 50% ergibt ein ausreichend plus, 44% – 39% ergibt ein ausreichend minus, 38% – 33% ein mangelhaft plus). Dies gilt für die SI (5-9) generell nicht.

 

[4] Vgl. Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II – Gymnasium/Gesamtschule in Nordrheinwestfalen: Deutsch, S.75

[5] Lese- und Rechtschreibschwächen (LRS) bedürfen der Prüfung und ggf. der Berücksichtigung.