“Weihnachten im Schuhkarton”

Die SV hat in ihrer letzten Sitzung den Klassensprecherinnen und -sprechern das Projekt “Weihnachten im Schuhkarton” vorgestellt und die Klassen ermuntert, sich an der diesjährigen Aktion zu beteiligen.
Jede Klasse kann einen Schuhkarton mit Geschenkpapier bekleben und mit kleinen Geschenken für ein Mädchen oder einen Jungen in Osteuropa oder Asien füllen.

In den Karton können z. B. folgende Sachen gepackt werden (siehe auch hier):

  • Kleidung: Mütze, Schal und Handschuhe, T-Shirt, Socken, Pullover
  • Kuscheltier
  • Spielsachen: kleine Puppe, Auto, Ball, Jojo, Puzzle, Murmeln, Malbücher, Blockflöte, Mundharmonika, Dynamotaschenlampe etc.
  • Hygieneartikel: Zahnbürste mit Zahnpasta, Haarbürste, Creme, Waschlappen, Handtuch, Haarspangen etc.
  • Schulsachen: A5-Hefte, Federtasche, Füller mit Patronen, Bunt-/Bleistifte mit Anspitzer und Radiergummi, Malbücher, Kreide, Wachsmalstifte, Bilderbuch, Solartaschenrechner etc.
  • Originalverpackte Süßigkeiten: Bonbons, Lutscher, Traubenzucker, Schokolade (ohne Nüsse, Crisps oder Füllungen). Das Verfallsdatum muss nach März 2012 liegen!
  • Persönliche Grüße und/oder ein Foto von Ihnen

Nicht erlaubt sind

  • gebrauchte, alte oder kaputte Gegenstände
  • elektronische Geräte
  • zerbrechliche oder flüssige Artikel
  • Seife
  • Lebensmittel: Nüsse, Studentenfutter, Zucker, Nudeln, Kaffee, Tee, Saft, Milchprodukte, Kekse, Spekulatius, Lebkuchen, Kuchen, o.ä.
  • Schokolade mit Nüssen, Keksen, Crisps oder anderen Füllungen
  • Gelierstoffe wie z.B. in Gummibärchen, Weingummi, Kaubonbons o.ä.
  • Medikamente und Vitaminbrausetabletten
  • Kriegsspielzeug, Scheren, Messer, Werkzeuge oder gefährliche Gegenstände
  • Artikel, die Hexerei oder Zauberei zum Thema haben
Aufgrund strenger Einfuhr- und Zollbestimmungen in einigen Ländern dürfen in die Schuhkartons nur neue Waren und Süßigkeiten, die bis mindestens März 2012 haltbar sind, jedoch keine Gelatine enthalten. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, alle Schuhkartons auf die Einhaltung dieser Bestimmungen durchzusehen, zollrechtlich unzulässige Gegenstände anderen wohltätigen Zwecken zuzuführen und übergroße Geschenk-Kartons umzupacken.
Nähere Informationen zu der Aktion gibt es auf der Seite von “Geschenke der Hoffnung“.