Was geschieht, wenn ein Lehrer oder eine Lehrerin fehlt?

Seit einiger Zeit gibt es am Mercator-Gymnasium ein Vertretungskonzept, das sowohl für voraussehbare Abwesenheit eines Lehrers bzw. einer Lehrerin (z. B. durch Fortbildungen) als auch für kurzfristige Fehlzeiten (z. B. durch Krankheit) gilt.

Für die Sekundarstufe 1 gilt, dass wir in fast allen Fällen von der 1. bis zur 6. Stunde einen Unterrichtsausfal vermeiden können. Für die erste Stunde gibt es Kolleginnen und Kollegen, die Bereitschaft haben, um im Falle einer Krankmeldung den Unterricht übernehmen zu können. In den übrigen Stunden springen Lehrkräfte in ihren Springstunden ein.

Damit die Zeit für die Schülerinnen und Schüler sinnvollgefüllt werden kann, hinterlassen alle Lehrerinnen und Lehrer des MG für ihre Klassen Aufgaben, die von der Vertretungslehrkraft mit der Lerngurppe bearbeitet werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass die Vertretung “eigenen” Unterricht macht, vor allem dann, wenn sie die Klasse kennt. Hin und wieder bleibt es natürlich nicht aus, dass nur Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stehen, die nicht in der Klasse unterrichten und denen kein Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt werden konnte. In diesen Fällen können die Schülerinnen und Schüler unter Anleitung bereits Hausaufgaben erledigen oder mit der Vertretungskraft Übungseinheiten durchführen.

 

In der Sekundarstufe 2 wird kein Vertretungsunterricht erteilt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten statt dessen von der Fachlehrerin bzw. vom Fachlehrer regelmäßig Aufgaben, die in Abwsenheit der Lehrkraft vom Kurs selbststänig bearbeitet werden müssen (EvA = Eigenverantwortliches Arbeiten), um anschließend im Unterricht besprochen zu werden. Diese Aufgabenbearbeitung kann sowohl in der Schule als auch zu Hause geschehen.