Liebe Schulgemeinschaft,
aktuell gehaltene Informationen zur Vollsperrung der Karl-Lehr-Brücke ab dem 24.09.2923 finden sich auch beim WDR: Wichtige Brückenverbindung fällt für Monate weg
die Stadt hat uns am 19.09.2023 Informationen zugesandt, wie die Brückensperrung zumindest teilweise organisatorisch (und finaziell) für Schüler*innen mit Schulweg über, von und nach Ruhrort aufgefangen werden soll.
Wir werden alle sehr viel Geduld und gute Nerven bis zum 31.10.23 (Neuaufnahme der DVG-Fahrten) bzw. bis zum Ende des Jahres (für Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer) bei allen Fahrten von und nach Ruhrort brauchen.
Das Wichtigste in Kürze; der vollständige Text ist am Tag der Veröffentlich (19.09.23) per IServ und Schulmanager weitergeleitet, das Erstattungsformular steht hier zum Dowanload bereit: Erstattung SchFK, bitte diesen ausfüllen und im Sekretariat stempeln lassen!
Während der Zeit der Sperrung ist es Schülerinnen und Schülern aber möglich, den Schienenersatzverkehr der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) zu nutzen, wenn deren Schulweg über den Karl-Lehr-Brückenzug führt:
- Alle Schüler*innen, deren Schulweg über den Karl-Lehr-Brückenzug führt und dafür bisher kein Bus- oder Bahnticket nutzten, können ab sofort das Deutschlandticket für Schüler bei der DVG im Kundencenter kaufen und nachträglich beim Amt für Schulische Bildung erstatten lassen.
- Alle Schüler*innen, die bisher keinen Anspruch auf ein ermäßigtes Schülerticket hatten und deren Schulweg über die Karl-Lehr-Brücke
führt, können sich ab sofort das Deutschlandticket für Schüler bei der DVG im Kundencenter kaufen und nachträglich beim Amt für schulische Bildung erstatten lassen. Das ist bei allen Schülerinnen und Schülern der Fall, bei denen der Fußweg von der eigenen Haustüre bis zum Schultor bei der Primarstufe unter zwei Kilometern, bei der Sekundarstufe I unter 3,5 Kilometern und der Sekundarstufe II unter fünf Kilometern beträgt. - Für alle Schüler*innen, die aktuell ein ermäßigtes Schülerticket zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs haben
und deren Schulweg über die Karl-Lehr-Brücke führt, können sich nachträglich beim Amt für Schulische Bildung den Eigenanteil erstatten lassen.
Diese Regelung gilt bis zur Aufhebung der Brückensperrung, voraussichtlich bis zum Jahresende 2023.
Ha & He