Wann kann ich meine(n) Beratungslehrer(in) sprechen?

Damit einerseits die Schülerinnen und Schüler alle ihre Fragen und Probleme loswerden können, andererseits aber die Arbeit im Oberstufenbüro nicht ständig unterbrochen wird, haben wir uns auf folgene Regelung verständigt:

In der 2. großen Pause stehen mindestens zwei, wenn möglich sogar aus jeder Jahrgangsstufe je ein(e), Beratungslehrer(innen) im Oberstufenbüro für die Schülerinnen und Schüler bereit.

In den anderen Pausen sowie außerhalb der Pausen können die Schülerinnen und Schüler sich nach vorheriger Absprache an das Beratungsteam wenden.

Wir hoffen, den Beratungsbedarf so abdecken zu können. Im Sekretariat gibt es zudem einen Postkorb, in den Mitteilungen, die keiner mündlichen Erläuterung bedürfen, eingeworfen werden können.