Kann mein Kind schon nach einem Jahr sitzen bleiben?

Abgesehen davon, dass die Versetzung in die nächste Klasse der Regelfall ist, gibt es zwei Jahrgangsstufenübergänge, bei denen Schülerinnen und Schüler nicht “sitzen bleiben” können:

  • von der 5 in die 6 werden alle Schülerinnen und Schüler versetzt und wiederholen nur in Ausnahmefällen und auf Antrag die Klasse 5
  • von der 12 in die 13 gelangen alle Schülerinnen und Schüler, bei denen nicht schon zu diesem Zeitpunkt die Abiturzulassung nicht mehr möglich ist.