Opferfest

Laut Beschluss der Schulpflegschaft soll eine eventuelle Befreiung der Schüler(innen) vom Unterricht nur zum ersten Tag des Festes (15.10.2013) auf vorherigen Antrag erfolgen. Eine Freistellung vom Unterricht zum Freitag, dem 18.10.2013, ist auf keinen Fall möglich, da dies eine unzulässige Verlängerung der Herbstferien bedeuten würde.