Demonstrationen – Schutz vor Missbrauch für illegale Aktionen

Wie man in den vergangenen Tagen der Presse entnehmen konnte, planen die „Bürgerbewegung pro NRW“ und der NRW-Landesverband der NPD in Duisburg und weiteren Ruhrgebietsstädten am letzten Märzwochenende verschie­dene Versammlungen unter freiem Himmel.

In unserer Stadt sind für Samstag, 27.03.2010, sowie für Sonntag, 28.03.2010, Versammlungen und Demonstrationszüge angemeldet worden.

Mehrere Organisationen haben zu einer Vielzahl von Gegenaktionen für diesen Zeitraum aufgerufen.

Die Duisburger Polizei hat in der vergangenen Woche eine Veranstaltung durch­geführt, an der auch ein Vertreter des Mercator-Gymnasiums teilgenommen hat.

Bei dieser Gelegenheit wurde noch einmal das Bestreben der Polizei dargelegt, junge Menschen, die ihr Grundrecht auf Teilnahme an einer Versammlung ausüben möchten, davor zu schützen, sich unwissentlich für illegale Aktionen missbrauchen zu lassen und sich somit eventuell strafbar zu machen.

Deshalb wurden die Teilnehmer des Informationsabends eingehend über die Rechte und Pflichten im Rahmen einer Teilnahme an (Gegen-) Demonstrationen aufgeklärt.

Darüber hinaus wurde auch die Rolle der Polizei bei derartigen Aktionen verdeutlicht, die laut Gesetz verpflichtet ist – unabhängig von dem geäußerten Anliegen – voll­kommen neutral den Ablauf einer genehmigten Demonstration zu gewährleisten.

Die Polizei stellt ein Faltblatt zur Verfügung, in dem die wichtigsten diesbezüglichen Fakten zusammengefasst sind. Die Informationen ist zu finden http://www.polizei-nrw.de/duisburg/start/demo. So kann das Thema zu Hause besprochen werden, um die Möglichkeit zu geben, sich vor dem Miss­brauch für illegale Aktionen zu schützen, indem man sich vor der Teilnahme an einer (Gegen-) Demonstration informiert.