Beurlaubungen für religiöse Feste

Zur Erinnerung

Wird die Beurlaubung wegen eines religiösen Festes gewünscht, muss bei der Klassen- oder Stufenleitung rechtzeitig ein schriftlicher Beurlaubungsantrag eingereicht werden!
Eine Beurlaubung ist nur für einen Tag möglich, um einen geordneten Unterrichtsablauf zu garantieren. Für das Opferfest ist eine Beurlaubung möglich für Donnerstag, den 18.11.2010.