Abgesehen davon, dass die Versetzung in die nächste Klasse der Regelfall ist, gibt es zwei Jahrgangsstufenübergänge, bei denen Schülerinnen und Schüler nicht “sitzen bleiben” können:
- von der 5 in die 6 werden alle Schülerinnen und Schüler versetzt und wiederholen nur in Ausnahmefällen und auf Antrag die Klasse 5
- von der 12 in die 13 gelangen alle Schülerinnen und Schüler, bei denen nicht schon zu diesem Zeitpunkt die Abiturzulassung nicht mehr möglich ist.