Um ein erfolgreiches, ungestörtes Lernen aller Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen, gelten für unseren Unterricht die folgenden Verhaltensstandards, also einheitliche Regelungen zum Verhalten im Unterricht. Diese sind von allen Schülerinnen und Schülern einzuhalten. Ausnahmen können von den Lehrkräften eingeräumt werden, die sie dann begründen. Unberührt bleibt das Recht jeder Lehrkraft – ggfs. gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern -, weitere Verhaltensregeln festzulegen.

  • Nach dem zweiten Klingeln befinden sich alle Schülerinnen und Schüler (SuS) immer im Klassenraum, nachdem sie sich beim ersten Klingeln auf den Weg dorthin gemacht haben. Wenn der Klassenraum verschlossen ist, halten sich die SuS unmittelbar davor auf.

 

  • Für Fachräume (Physik, Chemie, Biologie, Informatik, Musik, Kunst etc.) gilt dagegen: Die SuS warten immer auf die Lehrkraft, egal, ob der Raum verschlossen ist oder nicht; sie befinden sich nie unbeaufsichtigt in einem Fachraum.

 

  • Grundsätzlich gilt: Essen und Kaugummi kauen sind im Unterricht verboten. Getrunken werden darf einmal etwa zur Mitte der Doppelstunde, wenn es die Lehrkraft ausdrücklich erlaubt. In Fachräumen ist sowohl Essen als auch Trinken immer untersagt.

 

  • Das Tragen jeglicher Kopfbedeckung ist untersagt. Einzige Ausnahme sind Kopftücher bei weiblichen Muslimen.

 

  • Es wird nie in die Klasse gerufen, ganz egal, ob die Äußerung zum Thema passt oder stören, beleidigen, provozieren, loben o.ä. soll.

 

  • Jegliche Verschmutzung oder Beschädigung des Mobiliars bzw. der Klassen-/Fachräume ist verboten. Jede Schülerin und jeder Schüler ist für ihren/seinen Platz verantwortlich (ausführlichere Hinweise hierzu auf dem Blatt „Verantwortungsprinzip“).

 

  • Auch in Vertretungsstunden gilt die Sitzordnung des regulären Unterrichts. Die Klassenlehrkräfte sorgen dafür, dass ein aktueller Sitzplan zugänglich ist. Überhaupt unterscheidet sich Vertretungsunterricht, was die Rahmenbedingungen betrifft, in keiner Weise vom regulären Unterricht.

 

  • SuS gehen nicht ohne Erlaubnis zum Mülleimer, sondern werfen kleinere Dinge (z.B. Taschentücher) nach der Stunde weg. In anderen Fällen wird um Erlaubnis gebeten (mit Meldung).

 

  • SuS sitzen während des Unterrichts generell an ihrem Platz. Sie verlassen diesen nur nach Erlaubnis bzw. Aufforderung durch die Lehrkraft.

 

  • Fenster werden von den SuS, die an ihnen sitzen, geöffnet bzw. geschlossen, und zwar nach vorheriger Aufforderung oder Erlaubnis durch die Lehrkraft.

 

  • Taschen jeder Art (Schultaschen, Handtaschen etc.) befinden sich nie auf dem Tisch, sondern auf dem Boden.

 

  • Mobiltelefone müssen immer ausgeschaltet sein. Handybenutzung jeder Art (auch als Uhr) ist verboten und führt zur sofortigen Abnahme.

 

  • Musikhören ist untersagt, Ohrstöpsel dürfen während des Unterrichts nicht zu sehen sein.

 

  • Toilettengänge sind in der Regel in den Pausen zu erledigen. Ausnahmen müssen von der Lehrkraft ausdrücklich genehmigt werden. Toilettengänge gesunder SuS finden stets allein statt.

 

  • Gegen Stundenende packen die SuS nicht von sich aus ein, sondern nur nach vorheriger Erlaubnis bzw. Aufforderung durch die Lehrkraft. Dies gilt auch nach dem Klingeln. Die Lehrkraft schließt die Unterrichtsstunde.

 

  • Die SuS verlassen den Raum nicht vor dem Gong; nach dem Gong wird das Gebäude zügig geräumt.